EU AI Act für Unternehmen

Menschliche Prüfung und redaktionelle Verantwortung bei KI

Sechsstufige menschliche Prüfung mit Quellen, Aussagen, Erfahrung, Metadaten, namentlicher Freigabe und Nachweisen redaktioneller Verantwortung.

EU AI ACT · REDAKTIONELLE KONTROLLE

Ein Mensch am Ende eines Workflows schafft nicht automatisch menschliche Kontrolle. Sie wird erst real, wenn die prüfende Person Kompetenz, Zeit, Quellen, Änderungsbefugnis und Verantwortung für die Veröffentlichung besitzt.

Prüfung ist keine Formalität

Die Kommission versteht unter menschlicher Prüfung die bewusste inhaltliche Kontrolle durch Personen mit einschlägigem Wissen und professionellem Urteil. Redaktionelle Kontrolle verlangt eine verantwortliche Stelle, die Inhalte aus sachlichen Gründen freigeben, ändern oder ablehnen kann, einschließlich Fakten- und Quellenprüfung. [EU-A50] [EU-A50-G]

Eine ausschließlich grammatische oder verfahrensbezogene Prüfung reicht für die Kennzeichnungsausnahme bestimmter Texte öffentlichen Interesses nicht aus. Prüfung ist zugleich mehr als Sanktionsvermeidung: Sie bewahrt Genauigkeit, eigene Erfahrung und redaktionelle Stimme beim Einsatz von Automatisierung. [EU-A50] [G-AI]

Schritt 1: Zweck und Grenzen festlegen

Die Prüfung beginnt vor der Generierung. Das Briefing definiert Zielgruppe, Frage, kommerziellen oder informativen Zweck, fachlich sensible Themen und Aussagen, die das System nicht erfinden darf. Ohne diese Grenzen fehlt der Maßstab für die Kontrolle eines flüssig klingenden Textes. [G-HELP] [G-AI]

Bei Themen zu Gesundheit, Finanzen, Sicherheit, Rechten oder Compliance ist die fachlich zuständige Prüfung vorab festzulegen. Eine SEO-Redaktion kann Struktur und Suchintention prüfen, sollte jedoch keine rechtliche, medizinische oder finanzielle Schlussfolgerung bestätigen, die sie fachlich nicht beurteilen kann. [EU-A50] [G-HELP]

Schritt 2: Quellenverzeichnis anlegen

Jede überprüfbare Aussage ist mit einer direkt geprüften Quelle, URL, Herausgeber, Datum und relevanter Passage zu verbinden. Für Regeln und Spezifikationen dienen Gesetzestext, Behörde oder Anbieterdokumentation statt zirkulärer Zusammenfassungen. Beobachtung, Schlussfolgerung und Empfehlung sind zu trennen. [EU-A50] [G-AI]

Die Redaktion öffnet die Quelle, prüft Aktualität und bestätigt die konkrete Aussage. Thematische Relevanz allein ist kein Nachweis. Ist eine Quelle geändert worden oder noch Entwurf, muss der Text dies benennen und darf eine Auslegung nicht als endgültige Pflicht darstellen. [EU-A50-G] [G-HELP]

Schritte 3 und 4: Inhalt prüfen und Erfahrung ergänzen

Der Entwurf wird in Aussagen zerlegt: Namen, Daten, Zahlen, Bedingungen, Ausnahmen, Ursachen und Schlussfolgerungen. Jedes Element wird bestätigt, Widersprüche werden gesucht und Scheingenauigkeit entfernt. Eine plausible Schlussfolgerung ist als Auslegung zu kennzeichnen und nicht als Tatsache auszugeben. [G-AI] [G-HELP]

Originärer Wert entsteht durch reale Beispiele, betriebliche Grenzen, Zielkonflikte und Entscheidungen, die ein Modell nicht aus öffentlichen Unterlagen ableiten kann. Google empfiehlt Klarheit darüber, wer Inhalte erstellt hat, wie und warum. Erfahrung ist keine dekorative Anekdote, sondern verändert das Verständnis. [G-HELP] [G-AI]

Schritt 5: die Seite statt nur den Text prüfen

Title, Meta Description, Überschriften, Links, Alternativtexte, strukturierte Daten und Social Images können Aussagen enthalten, die im Text fehlen. Google verlangt auch hier Genauigkeit. Schema muss die Seite korrekt beschreiben, Links müssen Aussagen stützen und Übersetzungen rechtliche oder technische Bedeutung erhalten. [G-AI]

Auf einer mehrsprachigen Website endet die Prüfung nicht mit der Freigabe der kanonischen Fassung. Englische und deutsche Titel, Beschreibungen und Kernaussagen sind redaktionell zu lesen. Auch eine flüssige Übersetzung kann Ausnahme, Gewissheitsgrad oder Rolle eines Akteurs verändern. [EU-A50] [G-AI]

Schritt 6: namentlich freigeben und Nachweise behalten

Die Abschlussakte nennt die inhaltlich prüfende Person, redaktionelle Verantwortung, geprüfte Quellen, wesentliche Änderungen und nächsten Prüftermin. Entwurf und veröffentlichte Fassung sind aufzubewahren; ihre Differenz belegt die tatsächliche Eingriffsmöglichkeit. [EU-A50] [EU-A50-G]

Ein empfohlenes Modell für AYSA.RO und AYSA.AI würde Recherche, Quellen, Entwurf, Änderungen, Freigabestatus und Identität der freigebenden Person in einem Verlauf halten. Dies ist eine Betriebsempfehlung, keine Behauptung bereits vollständiger Umsetzung oder automatischer Compliance. [EU-A50] [G-HELP]

Offizielle Quellen und Prüfdatum

  1. Europäische Kommission — Transparenzpflichten nach Artikel 50
  2. Europäische Kommission — Leitlinien zu Transparenzpflichten
  3. Google Search Central — Nutzung generativer KI-Inhalte
  4. Google Search Central — Optimierung für KI-Funktionen in der Suche
  5. Google Search Central — hilfreiche, verlässliche und nutzerorientierte Inhalte