EU AI Act für Unternehmen

OpenAI und andere KI-Anbieter bewerten

20 Fragen für OpenAI und andere KI-Anbieter zu Rollen, Daten, Aufbewahrung, Unterauftragnehmern, Sicherheit, Änderungen und Exit.

EU AI ACT · TECHNOLOGIEBESCHAFFUNG

Eine KI-Anbieterprüfung ist keine Sammlung von Sicherheitssiegeln. Sie verbindet das gekaufte Produkt mit Anwendungsfall, übermittelten Daten, rechtlicher Rolle, technischer Kette und realer Wechsel- oder Abschaltmöglichkeit.

Mit Produkt und Rolle statt Firmenname beginnen

Derselbe Anbieter kann Verbraucher-App, Business-Workspace, API, gehostete Modelle und Connectoren mit unterschiedlichen Bedingungen anbieten. Geprüft wird die konkrete Konfiguration. Danach folgt die Rolle als Betreiber, Anbieter unter eigenem Namen oder anders; Upstream-Modellintegration ergibt keine automatische Einheitsrolle. [EU-REG] [EU-GPAI-G] [EU-DESK]

Die ersten vier Fragen bestimmen den Beschaffungsgegenstand. Ohne sie können Antworten zu Aufbewahrung, Standort oder Sicherheit für ein anderes Produkt korrekt und für das eigene Projekt nutzlos sein. [EU-GPAI-G] [OAI-DPA]

  • 1. Welches Produkt, Modell, welche Version, Region und Funktionen kaufen wir genau?
  • 2. Was ist der Zweck, wer nutzt es und welche Entscheidung oder Aktion beeinflusst es?
  • 3. Welche AI-Act-Rolle hat jede Partei im konkreten Anwendungsfall?
  • 4. Welche Unterlagen stützen Einstufung und nachgelagerte Integration?

Daten, Training, Aufbewahrung und Standort

OpenAI erklärt, Eingaben und Ausgaben aus Business-Produkten und API standardmäßig nicht zum Training zu nutzen, außer bei ausdrücklicher Zustimmung. Dies ist an Produkt, Konto und Einstellungen zu binden. Training ist von Betriebsaufbewahrung, Moderation, Support, Sicherheit und eigenen Logs zu trennen. [OAI-DATA] [OAI-DPA]

OpenAIs DPA weist dem Kunden bestimmte Einstellungen wie Aufbewahrung und Löschung zu und beschreibt Übermittlungen von EWR-Daten. „Daten bleiben in Europa“ ist nur nach Prüfung von Produkt, Region, Beteiligten, Ausnahmen und Vertragsmechanismus belastbar. [OAI-DPA]

  • 5. Welche Daten gehen ein, aus und werden je Stufe aufbewahrt?
  • 6. Werden Ein- oder Ausgaben zum Training genutzt und über welche Einstellung?
  • 7. Welche Aufbewahrungsfristen, Ausnahmen und Löschoptionen gelten?
  • 8. Wo werden Daten verarbeitet und welcher Mechanismus deckt Übermittlungen ab?

Unterauftragnehmer, Sicherheit und Vorfälle

OpenAIs Liste vom 9. Juli 2026 unterscheidet Unterauftragnehmer nach Produkt, Zweck und Ort, teils abhängig von Kundenentscheidungen. Das DPA sieht Änderungsmitteilung, 30 Tage Widerspruch und vergleichbare Pflichten vor. Listenstand und Monitoring-Verantwortlicher sind festzuhalten. [OAI-SUB] [OAI-DPA]

Sicherheit darf nicht nur über Zertifikate bewertet werden. Nötig sind flussbezogene Kontrollen: Identität, Mandantentrennung, Verschlüsselung, Schlüssel, Adminzugriff, Logexport, Schwachstellen, Vorfallmeldung und Untersuchungsunterstützung. Nachweise müssen zum Daten- und Aktionsrisiko passen. [OAI-DPA] [EU-REG]

  • 9. Welche Unterauftragnehmer verarbeiten Daten, zu welchem Zweck und wo?
  • 10. Wie werden wir informiert und was können wir bei Änderungen tun?
  • 11. Welche Sicherheitskontrollen gelten für die gekaufte Konfiguration?
  • 12. Wie schnell und mit welchen Informationen werden Vorfälle gemeldet?

Qualität, Transparenz und Modelländerungen

Modelldokumentation und Kodexunterzeichnung sind nützliche Signale, ersetzen aber keine Tests im eigenen Anwendungsfall. OpenAI kündigte die Unterzeichnung des GPAI-Kodex an und wird von der Kommission gelistet. Modell, Grenzen, Downstream-Informationen und risikoverändernde Prompts, Daten, Werkzeuge oder Aktionen sind dennoch zu prüfen. [OAI-ACT] [EU-GPAI] [EU-GPAI-G]

Vor Beschaffung entsteht ein Evaluationssatz: richtige Antwort und Ablehnung, Quellen, Mehrsprachigkeit, Angriffe, sensible Daten, Werkzeugfehler und Kosten. Ergebnisse werden je Version aufbewahrt. Ein dynamischer Modellalias kann Qualität ohne Codeänderung verändern; Vertrag und Monitoring behandeln Versionen als Abhängigkeit. [EU-GPAI-G] [EU-LIT]

  • 13. Welche Grenzen, Bewertungen und Unterlagen sind zum Modell veröffentlicht?
  • 14. Wie erfüllt unsere Oberfläche Transparenzpflichten gegenüber Nutzern?
  • 15. Wie werden Versionen, Abschaltungen und wesentliche Änderungen mitgeteilt?
  • 16. Welche Tests muss jedes Modell vor Produktion bestehen?

Kosten, Kontrolle und Exit-Plan

Ein heute geeigneter Anbieter kann durch Preis, Limits, Region, Bedingungen, Leistung oder Strategie ungeeignet werden. Der Vertrag regelt Exportdaten, Format, Zugriff nach Ende und Kopienlöschung. Technisch bleiben Produktlogik und Anbieter-API getrennt; ein reduzierter Betrieb ohne Modell wird dokumentiert. [OAI-DPA] [EU-REG]

Eine Gesamtpunktzahl darf kein Ausschlusskriterium verdecken. Ein Anbieter kann insgesamt gut und dennoch für sensible Daten, geforderte Residenz oder irreversible Aktionen ungeeignet sein. Risikoakzeptanz braucht Name und Frist statt Mittelwert. Neubewertung erfolgt bei wesentlicher Änderung und im Inventarzyklus. [EU-DESK] [EU-REG] [OAI-SUB]

  • 17. Wie hoch sind Gesamtkosten bei Volumen einschließlich Logs, Tests und Support?
  • 18. Lassen sich Rechte, Budget und Aktionen nach Team und Umgebung begrenzen?
  • 19. Welche Daten, Prompts, Bewertungen und Konfigurationen sind beim Exit exportierbar?
  • 20. Wer entscheidet Neubewertung, Aussetzung und Anbieterwechsel?

Offizielle Quellen und Prüfdatum

  1. Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz
  2. Europäische Kommission — AI Act Service Desk und Compliance Checker
  3. Europäische Kommission — Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz
  4. Europäische Kommission — Verhaltenskodex für KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck
  5. Europäische Kommission — Leitlinien für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck
  6. OpenAI — Verwendung von Daten zur Verbesserung der Modelle
  7. OpenAI — Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
  8. OpenAI — aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter
  9. OpenAI — Überblick zum EU AI Act und GPAI-Verhaltenskodex